- Das Jugendzentrum steht allen Kindern und Jugendlichen in der Regel im Alter von 12 bis 27 Jahren offen.
- Es gilt das Jugendschutzgesetz.
- Räume und Einrichtung sind pfleglich zu behandeln.
- Im Jugendzentrum besteht kein Konsumzwang. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist verboten.
- Das Ausüben von Gewalt in jeglicher Form ist verboten.
- Grob unkameradschaftliches Verhalten, zum Beispiel mobben, ärgern, verarschen etc., wird nicht geduldet und gegebenenfalls geahndet.
- Verstöße gegen die bestehende Hausordnung können mit Hausverbot geahndet werden.
- Den Anweisungen des pädagogischen Personals ist Folge zu leisten.
- Verstöße gegen das Strafgesetzbuch können der Polizei angezeigt werden.
- Das Mitbringen von Waffen aller Art ist verboten.