1. Das Jugendzentrum steht allen Kindern und Jugendlichen in der Regel im Alter von 12 bis 27 Jahren offen.
  2. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
  3. Räume und Einrichtung sind pfleglich zu behandeln.
  4. Im Jugendzentrum besteht kein Konsumzwang. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist verboten.
  5. Das Ausüben von Gewalt in jeglicher Form ist verboten.
  6. Grob unkameradschaftliches Verhalten, zum Beispiel mobben, ärgern, verarschen etc., wird nicht geduldet und gegebenenfalls geahndet.
  7. Verstöße gegen die bestehende Hausordnung können mit Hausverbot geahndet werden.
  8. Den Anweisungen des pädagogischen Personals ist Folge zu leisten.
  9. Verstöße gegen das Strafgesetzbuch können der Polizei angezeigt werden.
  10. Das Mitbringen von Waffen aller Art ist verboten.

Kontakt

Jugendzentrum Peißenberg
Bergwerkstraße 1
82380 Peißenberg

Telefon 08803 5900
E-Mail jugendzentrum@peissenberg.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
14 bis 20 Uhr